Brexit: Was Reisende jetzt wissen müssen

Der offizielle Austritt der Briten aus der EU ist nach langem Hin und Her nun mit 31. Jänner 2020 doch Wirklichkeit geworden. Doch welche Änderungen ergeben sich für Touristen, die nach Großbritannien reisen?

 

Die gute Nachricht: Da sich Großbritannien bis Ende des Jahres in einer Übergangsphase befindet und in dieser Zeit das Austrittsabkommen gilt, wird es für Reisende zumindest bis Dezember 2021 keine großen Änderungen geben:

  • Da Großbritannien auch vor dem Brexit kein Mitglied des Schengener Abkommens war und es somit immer schon Grenzkontrollen an den Binnengrenzen hab, benötigten EU-Bürger schon immer einen Reisepass oder einen Personalausweis für die Einreise ins Land.
  • Mit einem Personalausweis kann man noch bis Ende des Jahres einreisen. Durch die neuen Einreisebestimmungen wird ab 2021 jedoch ein Reisepass benötigt.
  • Um eine schnelle Einreise an den E-Gates zu garantieren, wird bereits im Jahr 2020 das Mitführen eines biometrischen Reisepasses empfohlen.
  • Die Flugverbindungen von und nach Großbritannien ändern sich bis auf weiteres nicht.
  • Solange das Austrittsabkommen gilt, brauchen EU-Bürger bei einem Aufenthalt unter 3 Monaten auch kein Visum für die Einreise ins Vereinigte Königreich.
  • Das EU-Fluggastrecht gilt bei Flugverspätungen, Annullierungen und Überbuchungen bis Ende 2020 auch weiterhin.
  • Wie auch schon vor dem Brexit wird der Abschluss einer privaten Reiseversicherung empfohlen, damit sowohl mögliche Stornokosten, Ihr Reisegepäck oder medizinische Leistungen im Ausland versichert sind.
  • Die Europäische Versicherungskarte (EHIC), durch die der Versicherte Behandlungen durch Krankenhäuser und Ärzte in EU-Ländern erhalten darf, behält zumindest bis Jahresende 2020 auch in Großbritannien ihre Gültigkeit.
  • Derzeit fallen keine Roaming-Gebühren bei der Internet-Nutzung am Smartphone oder beim Telefonieren an, da die Mobilfunkbetreiber Großbritannien weiterhin (freiwillig) zur EU-Zone zählen. Sollten sich die Konditionen ändern, ist der Mobilfunkanbieter verpflichtet, die Kunden über anfallende Roaming-Kosten vorab zu informieren.
  • Auch bei der Währung ändert sich nichts: Großbritannien war kein Mitglied der Eurozone und hatte auch schon vor dem Brexit mit dem Britischen Pfund eine eigene Währung.

 

Wenn Sie noch weitere Fragen zu Ihrer Reise nach Großbritannien haben, geben Ihnen unsere Reiseexperten im Reisebüro gerne weitere Auskünfte. Für spezielle Fragen können Sie auch die von der österreichischen Bundesregierung eingerichtete Brexit-Hotline nützen: +43 (0) 800 222 666 (gebührenfrei aus ganz Österreich von Montag bis Freitag 8 – 16 Uhr).

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on Feb 04, 2020