Neue Einreiseverordnung erleichtert Urlaubsreisen

Mit der ab 19. Mai 2021 geltenden Einreiseverordnung wird das Reisen wieder einfacher, da die Quarantänepflicht für viele Länder bei der Heimreise nach Österreich entfällt. Stattdessen kommt bei diesen Ländern der 3 G Nachweis (geimpft, getestet oder genesen) bei der Rückreise zum Einsatz. Wir haben die Antworten auf die wichtigsten Fragen für Sie zusammengefasst.

 

Was ist der 3G-Nachweis und wann wird er benötigt?
Mit dem 3G-Nachweis geben Sie an, ob Sie bereits geimpft, genesen oder getestet sind. Für Geimpfte gilt der Nachweis ab 22 Tagen nach der Erstimpfung für 3 Monate und ab der Zweitimpfung für 9 Monate (Ausnahme Johnson & Johnson: gilt ab der Erstimpfung für 9 Monate). Genesene können mit einer ärztlichen oder behördlichen Bestätigung Ihre überstandene Infektion für 6 Monate nachweisen. Haben Sie bisher weder eine Impfung erhalten, noch eine Infektion überstanden, müssen Sie mit einem Antigen-Test (max. 48 Stunden gültig) oder einem PCR-Test (max. 72 Stunden gültig) nachweisen, dass Sie nicht infektiös sind. Der 3G-Nachweis wird ab 19. Mai 2021 bei jeder Einreise nach Österreich benötigt. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Sie auch bei unseren Busreisen einen gültigen 3G-Nachweis vorzuweisen haben und bitten Sie, Ihren Nachweis zu erbringen.

 

Aus welchen Ländern kann ich nun ohne Quarantänepflicht nach Österreich einreisen?
Keine Quarantänepflicht besteht bei der Heimreise von einem Land mit „niedrigem Infektionsgeschehen“. Dazu zählen nach aktuellem Stand Deutschland, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Liechtenstein, Griechenland, Irland, Island, Israel, Italien, Lettland, Luxemburg, Malta, Monaco, Neuseeland, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, San Marino, Singapur, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweiz, Südkorea, Tschechien, Ungarn, Vatikan, Andorra und Australien. Voraussetzung für die quarantänefreie Einreise ist jedoch der 3G-Nachweis: Sie müssen entweder einen Impfnachweis oder einen Nachweis über eine innerhalb der letzten 6 Monate überstandene Infektion erbringen. Sind Sie weder geimpft, noch genesen, müssen Sie spätestens innerhalb von 24 Stunden nach der Einreise in Österreich einen negativen Testnachweis erbringen.

 

Was gilt für die Rückreise aus anderen Ländern?
Hier unterscheidet man zwischen „Risikostaaten“ sowie zwischen „Virusvariantenstaaten“. Bei einer Rückreise aus Risikostaaten, zu denen derzeit zum Beispiel Kroatien, die Niederlande, Schweden oder Litauen zählen, ist ebenfalls ein 3G-Nachweis (geimpft, genesen oder getestet) vorzulegen. Geimpfte und Genesene können aus diesen Ländern ohne Quarantäne zurück nach Österreich reisen – lediglich für Getestete gilt eine 10-tägige Quarantänepflicht, die nach dem 5. Tag mit einem negativen Test beendet werden kann.

Zu den Virusvariantenstaaten zählen derzeit Brasilien, Indien und Südafrika. Eine Einreise für österreichische Staatsbürger ist nur mit einem negativen PCR-Test möglich – auch Geimpfte und Genesene müssen sich testen lassen. Eine Einreise ist jedoch ohnehin schwierig, da bis 6. Juni noch ein Landeverbot für Flugzeuge aus Brasilien, Indien und Südafrika in Österreich gilt.

 

Was muss ich bei der Einreise nach Österreich noch beachten?
Vor der Einreise müssen Sie sich online max. 72 Stunden vorab registrieren und ein Einreiseformular („Pre-Travel-Clearance“) ausfüllen: https://entry.ptc.gv.at/

 

Wie sieht meine Einreise ins Urlaubsland aus?
Mit dem 19. Mai haben viele Länder die Einreisebestimmungen gelockert. Jedes Land hat jedoch seine eigenen Einreiseverordnungen, sodass es möglich ist, dass Sie in Ihrem Urlaubland einen PCR-Test zur Einreise vorweisen oder eine Quarantäne antreten müssen. Informationen dazu finden Sie auf der Website des Außenministeriums. Gerne beraten wir Sie auch bei uns im Reisebüro und helfen Ihnen, Ihre Fragen zu klären.

 

(Quelle: https://www.oesterreich.gv.at/themen/coronavirus_in_oesterreich/pre-travel-clearance.html)

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on Mai 19, 2021